Die Landesmedienanstalten fordern seit Mitte 2007, daß Streaming-Angebote mit potentiell mehr als 500 gleichzeitigen Nutzern ihrer Regulierung unterliegen und zulassungspflichtig sind (siehe das PDF hier, und das Begleitinterview dazu). Die Zulässigkeit dieser Forderung ist umstritten.
Die Forderung betrifft sowohl Audioangebote wie Internetradios als auch Videoangebote:
"Mit Blick auf Aktivitäten deutscher Unternehmen, eigene TV-Angebote im Internet zu planen oder zu etablieren (Web-TV oder IP-TV), hat Norbert Schneider, Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, darauf hingewiesen, dass in Deutschland alle, die Fernsehen veranstalten wollen, eine Zulassung benötigen [...] Sofern es sich um mit Fernsehen vergleichbare, lineare Inhalte handelt, seien die Unternehmen in einer Bringschuld gegenüber der Medienaufsicht." (Quelle)
Die bundesweite Fernsehlizenz, die junge, innovative Unternehmen mit Video-Streaming-Angebot danach erwerben müßten, kostet zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Dazu muß ein Programmkonzept vorgelegt werden, was unter anderem "journalistischen Grundsätzen" genügen muß, und ein Finanzplan für mehrere Jahre.
Der Argumentation der Landesmedienanstalten für die Regulierung liegt ein fundamentales Mißverständnis zugrunde, das Jan Schejbal in seinem Blog hervorragend erklärt:
"Während im Funk-Rundfunk nur eine begrenzte Anzahl an Sendern existieren kann, können im Internet beliebig viele Sender betrieben werden. Vor dem Gesetz sind also im Moment alle gleich: Es gilt die Meinungsfreiheit, aber Funkfrequenzen müssen zugewiesen werden. Und eben deswegen kann (und muss) es eine Lizenzpflicht für Rundfunk im eigentlichen Sinn geben und es dürfen keine Lizenzen für Internet-'Rundfunk' verlangt werden. Im Internet ist übrigens sichergestellt, dass alle Meinungen zu Wort kommen, da notfalls eben jemand anderes darüber berichtet."
Der terrestrische Rundfunk (also UKW) ist deswegen und nur deswegen reguliert, weil es eine begrenzte Anzahl von Frequenzen gibt, die fair verteilt werden sollen. Im Internet gibt es keine Frequenz- oder Kanalbegrenzung, abgesehen davon, daß das Internet keine nationalen Grenzen kennt, und schon gar nicht die der Bundesländer. Wie soll es der Meinungsvielfalt dienlich sein, daß man viele tausend Euro an Gebühr für die Meinungsverbreitung aufbringen muß?
Die Landesmedienanstalten beschädigen darüber hinaus mit ihrer Haltung nachhaltig den deutschen Medienstandort und sein internationales Ansehen. Ein ausländischer Kapitalgeber wird unter solchen Rahmenbedingungen nicht investieren.
Auf ganz gefährliches Glatteis begeben sich die Beamten aber beim Export ihres Modells in den fernen Osten. Gernot Schumann von den Landesmedienanstalten präsentiert auf einer Medientagung im chinesischen Sichuan die fortgeschrittene Dialektik seiner Behörde wie folgt:
"Die Regulierung des Fernsehens zum Schutz von Allgemeininteressen erfolgt durch staatsunabhängige Behörden wie die Landesmedienanstalten und verdient das Prädikat 'light touch'. [...] Fernsehen bestimmt zu großen Teilen was die Menschen wissen, glauben, und wie sie sich fühlen. Deshalb spielt das Fernsehen eine zentrale Rolle dabei, wie eine Gesellschaft funktioniert und wie wir unsere sozialen Werte formen und übermitteln [...] Daher lizenzieren und überwachen die Landesmedienanstalten den privaten Rundfunk, um inhaltliche Vielfalt, Meinungspluralismus und die Einhaltung der Regulierungen zum Jugendschutz, zur Wahrung der Menschenwürde, über Werbung und die Einhaltung der allgemeinen Programmgrundsätze sicherzustellen." (November 2005, PDF)
Es bleibt zu hoffen, daß die Funktionäre der Medienanstalten sich mit ihren antiquierten Vorstellungen nicht durchsetzen können. In seinem gerade erschienen Artikel "Habermas, die Medien, und das Internet" beschreibt Robin Meyer-Lucht ihr Denken sehr präzise:
"Deutschland tut sich nach wie vor schwer damit, die Ressentiments gegenüber dem Internet als scheinbar chaotisches, zersplittertes und desorientierendes Medium aufzugeben".
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr diskutiert in seinem Law-Podcast die Willkürlichkeit der gezogenen Grenze von 500 gleichzeitigen Hörern/Zuschauern für die Zulassungspflicht, und findet keine überzeugenden rechtlichen Argumente:
"Vielmehr offenbaren die aktuellen Äußerungen nur eines: daß die Kontrollgremien der Länder auch im Jahr 2008 ihre althergebrachten Denkmodelle verwenden, um des Problems Internet Herr zu werden und so den Fortbestand der eigenen Behörde zu sichern versuchen."
Die Strategen der Landesmedienanstalten entdecken über das Streaming hinaus aber noch weitere, vielversprechende Betätigungsfelder im Internet:
"Eine weitere Herausforderung für die Regulierung bei den Telemedien ist die Auffindbarkeit relevanter Informationen aus dem fast grenzenlosen Fundus von Webseiten. [...] Instrument hierfür sind die Suchmaschinen. [...] Es muss sich also die Frage stellen, wer als Anwalt der Verbraucher oder der Nutzer die Inhalte im Internet kontrolliert und ihre chancengleiche Auffindbarkeit gewährleistet? [...] Die Landesmedienanstalten sind für diese Regulierungsanforderungen gerüstet." (April 2008, PDF)
Die Marktmacht von Google und ihr potentieller Mißbrauch ist tatsächlich ein ernstes Problem. Das sollte aber, genauso wie in den Fällen Microsoft und Intel, auf europäischer Ebene angegangen werden, und nicht von den Schildbürgern in den 14 deutschen Landesmedienanstalten.